
08.06.26
Benyamin Khan: Welche Folgen hatte die Illegalisierung migrantischer Familien?
In unserer Interviewserie werfen wir Schlaglichter auf Perspektiven aus dem Migrations- und Asylbereich auf die SVP-Initiative zur «10-Millionen-Schweiz». Diesmal: Benyamin Khan, Historiker und Lehrperson an der Kantonsschule Musegg in Luzern. Er befasste sich in seiner Masterarbeit mit der Illegalisierung migrantischer Familien.
Giulia Bernardi (Interview) und Kim da Motta (Bild)
Wie wirkt die SVP-Initiative auf dich?
Wenn man sich den Initiativtext genau anschaut, wird deutlich: Er ist ein Angriff auf den Asylbereich, den Familiennachzug und internationale Abkommen wie die Personenfreizügigkeit – also ein Angriff auf eine Schweiz, die mit der Welt verbunden ist.
Als Historiker hast du dich mit der Illegalisierung migrantischer Familien während des Saisonnierstatuts beschäftigt, das von 1934 bis 2002 in Kraft war. Welche Rolle spielte damals der Familiennachzug?
Mit dem Saisonnierstatut liess man Menschen nur für eine beschränkte Zeit in die Schweiz kommen, nämlich neun Monate. Der Familiennachzug spielte dabei eine zentrale Rolle: Die Behörden waren der Ansicht, dass es schwieriger sei zu begründen, dass jemand wieder gehen muss, wenn zum Beispiel die Konjunktur einbricht und man die Menschen als Arbeitskräfte nicht mehr braucht, wenn auch ihre Familie da ist.
Wie war der Familiennachzug damals geregelt?
Saisonangestellte konnten keinen Familiennachzug beantragen, für Menschen mit Jahresaufenthalt war das nach einer gewissen Frist prinzipiell möglich. Es gab aber nie ein Recht auf Familiennachzug. Der Ermessensspielraum der Behörden, in diesem Fall der kantonalen Fremdenpolizei, konnte stets zu Ungunsten der Familien ausgelegt werden. Zur Frist kamen eine ganze Reihe von Zusatzbedingungen, wie zum Beispiel eine angemessene Wohnung. Das Ganze hat auch paradoxe Züge: Die Behörden argumentierten mit der Menschenwürde, indem sie sagten, dass die Wohnung für ein Gastarbeiterkind zu klein sei oder dass dieses nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfe, während die Eltern arbeiten. Was man dafür in Kauf nahm, war die Trennung der Kinder von ihren Eltern: Sie mussten bei Verwandten im Herkunftsland bleiben, in Heimen an der Grenze untergebracht oder in der Schweiz versteckt werden. Das ist die direkte Folge dieser Familienpolitik.
Laut Initiativtext muss der Bundesrat «Massnahmen» beim Familiennachzug ergreifen, sollte die ständige Wohnbevölkerung vor 2050 die Schwelle von 9,5 Millionen überschreiten. Mit dieser Formulierung werden die Folgen nicht greifbar, die diese Einschränkung für migrantische Familien haben könnte.
Im Initiativtext wird dies in einem Satz abgehandelt. Der Angriff auf den Familiennachzug ist eine offensichtliche Parallele zum Saisonnierstatut. Eine weitere Parallele zeigt sich darin, wie die Initiative die Wohnbevölkerung definiert: Nur Personen, die länger als zwölf Monate in der Schweiz sind, gehören dazu. Das öffnet das Tor für die Idee beschränkter Aufenthaltstitel ohne grundlegende Rechte.
In deiner Forschung hast du dich den Akten der Fremdenpolizei gewidmet, die Personendossiers über Migrant:innen und ihre Familien angelegt hat. Welche Erkenntnisse resultieren aus diesen Akten?
Es gibt gravierende Lücken, was die sogenannten Personendossiers angeht. Sie wären reichhaltige Quellen, weil dort alle Interaktionen mit den Behörden registriert wurden: Einreise, Wechsel des Arbeitgebers, die Geburt und Einschulung von Kindern. Nach aktuellem Erkenntnisstand haben sämtliche Kantone, bis auf eine Ausnahme, lediglich wenige Dossiers – meist zehn bis zwanzig pro Jahr – aufbewahrt und den Rest vernichtet. Im Kanton Basel-Stadt ist der Korpus intakt, dort umfassen die Dossiers einen Laufkilometer Akten. Millionen von Menschen kamen während der Nachkriegszeit in die Schweiz und haben hier einen Teil ihrer Lebensgeschichte geschrieben, die sich heute durch die umfangreiche Aktenvernichtung nicht mehr nachvollziehen lässt. Auch die Fremdenpolizei legt der Nachwelt damit kaum Rechenschaft über ihr Handeln ab.
Benyamin Khan hat Geschichte an der Universität Bern studiert. In seiner Masterarbeit, die vom Schweizer Sozialarchiv 2020 mit dem Jahrespreis ausgezeichnet wurde, befasste er sich mit der Illegalisierung migrantischer Familien. Heute arbeitet er als Lehrperson an der Kantonsschule Musegg in Luzern.






