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Bild Mattmark, ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv, Com_L14-0616-0003-0005

01.10.25

Verdrängte Katastrophe

Mattmark gilt als das «schlimmste Unglück in der Schweizer Geschichte» – und doch ist es nicht Teil der kollektiven Erinnerung. Ein Gespräch mit der Historikerin Elisabeth Joris.

Giulia Bernardi (Interview)

Elisabeth Joris, am 30. August 1965 löste sich während der Bauarbeiten am Mattmark-Staudamm im Wallis ein Stück des Allalingletschers und begrub 88 mehrheitlich migrantische Arbeiter:innen unter sich. Dieser Katastrophe haben Sie nun ein Buch gewidmet, das Sie mit einer Gegenüberstellung beginnen: Blatten 2025 und Mattmark 1965. Weshalb?

Als ich dabei war, das Buch zu schreiben, hatte sich der Gletscherabbruch in Blatten gerade ereignet und war in aller Munde. Es ist der Kontrolle des Birchgletschers zu verdanken, dass eine frühzeitige Evakuierung möglich war, dass es mit Ausnahme einer Person keine Opfer gab. In Mattmark gab es eine solche Kontrolle nicht, 88 Menschen waren innert weniger Augenblicke tot.

Auf die mangelnden Sicherheitsvorkehrungen in Mattmark wiesen 2015 bereits die Autoren Rémi Baudouï, Sandro Cattacin und Toni Ricciardi hin. Die sogenannten Saisonnierbaracken, in denen sich die Kantine und die Werkstätte befanden, wurden – im Gegensatz zum Staudamm – in der direkten Falllinie des Allalingletschers gebaut. Die Autoren gingen sogar noch einen Schritt weiter: Während die Baracken «nach Augenmass» vor die Gletscherzunge gesetzt wurden, wurden für die Sicherheit des Staudamms zahlreiche Probebohrungen und Berechnungen durchgeführt.

Diese Probebohrungen und Berechnungen sind elementarer Teil der Ingenieursleistung. Der Staudamm soll – im Gegensatz zu den Saisonnierbaracken, die ja nur temporär sind und wieder abgebaut werden – für die Ewigkeit halten. Solche Ingenieursleistungen haben eine lange Tradition in der Schweiz, die ETH Zürich wurde im 19. Jahrhundert für die Planung von Grossbauprojekten wie dem späteren Gotthardtunnel gegründet. Die Schweiz identifiziert sich mit Grossbauprojekten und deren Produkten. Die Arbeit, die dahintersteckt, wird ausgeklammert. Prestigeprojekte wie der Gotthard sind mindestens zur Hälfte von Italienern erbaut worden.

Die Ermittlungen der Walliser Justiz sollten fast sieben Jahre dauern. 1972 sprach das Bezirksgericht in Visp die der Fahrlässigkeit und Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht angeklagten Ingenieure der beteiligten Firmen und die Vertreter der kantonalen Behörden frei. Diesen Freispruch bestätigte im selben Jahr das Kantonsgericht. Die Hälfte der Prozesskosten für dieses Rekursverfahren wurde den Klagenden auferlegt, den mehrheitlich weiblichen Angehörigen der Opfer. Was bedeutete das Urteil für die Hinterbliebenen?

Die italienischen Angehörigen hatten mehrheitlich ihre Männer verloren, stammten aus armen Verhältnissen. 17 der 88 Opfer kamen aus Belluno, einer Region mit wenig Ressourcen, die schon lange ein Auswanderungsgebiet war. Dass den Angehörigen dann noch die Kosten auferlegt wurden, ist ein doppelter Affront: Man lässt jegliches Mitgefühl und jegliche Vorstellung, was dieser Verlust bedeutet, aussen vor und bezieht sich auf die absolute Formalität, auf die kantonale Strafprozessordnung. Die Möglichkeit einer Ausnahme wurde gar nicht erst thematisiert. Das Verfahren diente dem Schutz der Angeklagten. Das ist auch ein Klassensystem.

2015 veränderte sich die mediale Wahrnehmung zum Fall Mattmark: Das Argument der Unvorhersehbarkeit, das zum Freispruch der Angeklagten führte, begann von einer breiteren Öffentlichkeit infrage gestellt zu werden. Worauf führen Sie diese Veränderung zurück?

Ein Wendepunkt war der SRF-Dokumentarfilm von Cristina Karrer und Patricia Wagner, in dem der Fall neu aufgerollt wurde. In diesem Film wurde auch der Journalist Kurt Marti interviewt, der die Gerichtsprozesse seit 2005 aufgearbeitet hatte, was aber nicht von einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis genommen wurde. Ausserdem kam im Film ein wichtiger Widerspruch zum Ausdruck: Der ETH-Professor Gerold Schnitter, der vom Bund als Experte für die Begutachtung des Mattmark-Staudamms eingesetzt wurde, stellte sich nach der Katastrophe auf den Standpunkt, dass diese unvorhersehbar gewesen sei. Doch der Film zeigt auf, dass Schnitter vor dem Gletscherabbruch auf die mangelnde Kontrolle hingewiesen hatte. Dazu kam 2015 die breit angelegte Untersuchung von Rémi Baudouï, Sandro Cattacin und Toni Ricciardi, die das Argument der Unvorhersehbarkeit ebenfalls infrage stellte.

Obwohl die Unvorhersehbarkeit heute infrage gestellt wird, ist bei Mattmark oft von «Tragödie» die Rede. Ist das die richtige Bezeichnung?

Die Begrifflichkeit der Tragödie transportiert seit der Antike die Vorstellung des schicksalhaften Ereignisses. Es ist ein Verschleierungsbegriff. Vermutlich ist die Bezeichnung «Katastrophe» am treffendsten. Man könnte auch sagen, dass eine Situation katastrophal ist, weil eine Person mitschuldig ist.

Was halten Sie von der Bezeichnung «Gletschersturz»?

Gletschersturz impliziert noch keine Frage von Verschulden. Es ist ein neutralisierter Begriff.

Die Prozessakten wurden 2022, nach Ablauf der 50-jährigen Sperrfrist, freigegeben. Inwiefern werfen die Akten Fragen nach der Verantwortung und der Rolle der damaligen Politik neu auf?

Paul-Eugen Burgener plädierte als einziger der fünf Kantonsrichter gegen den Freispruch der Angeklagten. In einem 80-seitigen Bericht zeigte Burgener die Verantwortlichkeiten detailliert auf. Doch dieser Bericht war nicht in den Akten.

Warum?

Wahrscheinlich wollte man die Argumentation nicht zur Kenntnis nehmen und der Öffentlichkeit präsentieren. Man wüsste heute gar nicht, wie Burgener argumentiert hat, wäre nicht eine Kopie des Berichts im persönlichen Nachlass bei den Familienangehörigen gefunden worden. Die Frage ist, ob dies ein bewusster Akt der Verschleierung war.

Wer könnte Auskunft über diese Frage geben?

Das ist eine schwierige Frage. Von den Beteiligten lebt kaum noch jemand, das Urteil ist über 50 Jahre her. Die Frage ist, ob man Anklage gegen die Behörden des Bezirks Visp, wo die Mattmark-Akten archiviert sind, oder sogar gegen die Behörden des Kantons Wallis erheben sollte, weil der Bericht von Burgener nicht archiviert wurde. Es ist immerhin Pflicht des Staatsarchivs, alle Akten zu sammeln und aufzubewahren.

Wäre es möglich, mit dem Bericht von Burgener das Urteil nochmals neu aufzurollen?

Der Fall ist verjährt. Bei der 50-jährigen Schutzfrist wird oft argumentiert, es ginge dabei um den Schutz von Personenrecht. Es ist aber auch ein Täterschutz. Der Gerichtsprozess kann nicht neu aufgerollt werden, es könnte aber die Frage der Aufarbeitungspflicht der offiziellen Schweiz gestellt und diese an den Kontext der Fremdenfeindlichkeit und des Saisonnierstatuts geknüpft werden. Das hängt ja alles zusammen.

In Ihrem Buch legen Sie den Fokus auf die Erinnerungen und Geschichten von Frauen. Sie erwähnen, dass sich unter den 88 Opfern nicht nur Männer, sondern auch zwei Frauen befanden: die Kantinenangestellte Ginetta Angela Bozzi und die Köchin Margaretha Woodtli. Sie erwähnen in Ihrem Buch aber auch Maria Testa Fuchs aus Hergiswil, die mit einer Berufskollegin aus Luzern die Krankenstation der Mattmark-Grossbaustelle führte. Inwiefern vermögen diese Perspektiven unseren Blick für den damaligen historischen Kontext zu schärfen?

Frauen kommen im Kontext des Saisonnierstatuts nicht vor, weil man die Arbeiter gar nicht als Menschen betrachtete, sondern als Arbeitskräfte. Damit gerät der ganze Care-Bereich aus dem Blick. Dass das Saisonnierstatut auch ein Geschlechterregime war, wird nie diskutiert. Saisonnierstatut heisst, dass die Saisonniers wieder zurück in ihr Herkunftsland gehen und dann vielleicht wieder kommen. Die Aufenthaltsbewilligung wurde ja nicht verlängert, sondern immer wieder neu erstellt. Damit man immer wieder zurückkehren kann, braucht es ein fixes Heim, das während der neunmonatigen Abwesenheit betreut wird, wo allenfalls auch die Kinder und die Ehefrau leben, die ja nicht mit in die Schweiz kommen dürfen. Diese Kontinuität des Heims leisten in der Regel Frauen, Ehefrauen, Mütter oder andere Angehörige. Das Saisonnierstatut ist nur denkbar, weil die Sorgearbeit implizit miteinberechnet, aber in der Schweiz weder benannt noch sichtbar wurde.

Sie schreiben in Ihrem Buch, dass Frauen im Zusammenhang mit Mattmark oft als namenlose und passive Trauernde rezipiert werden. Inwiefern brechen Biografien wie jene von Maria Testa Fuchs diese Vorstellung auf?

Diese Biografien zeigen sehr deutlich, dass auch Frauen auf den Grossbaustellen wichtige Tätigkeiten erfüllten, diese aber nicht wahrgenommen wurden. Werden sie wie in meinem Beitrag genannt und beschrieben, wird erst die Komplexität einer Baustelle als Arbeits- und Lebenswelt sichtbar. Nur so wird die historische Perspektive um zentrale Aspekte erweitert.

Bei jeder Einreise mussten sich Migrant:innen gesundheitlichen Grenzkontrollen unterziehen, nicht aber bei der Ausreise. Zentral war demnach, ob die Arbeiter:innen «gesund», also arbeits- und leistungsfähig sind. Ob die Arbeitsbedingungen gesundheitsgefährdend sind, spielte keine Rolle.

Bei Staudämmen haben die Arbeiter oft in Stollen gearbeitet. Viele von ihnen sind zum Teil noch Jahrzehnte später an Staublungen erkrankt. Man bewilligte nur die Einreise für «gesunde» Arbeitskräfte, die nicht an Tuberkulose litten. Doch welche Krankheiten nahmen sie zurück in ihr Herkunftsland? Diese Frage wurde nicht gestellt.

Die Katastrophe von Mattmark und die darauffolgenden Prozesse fanden zeitgleich mit der Schwarzenbach-Initiative statt. Die Initiative, die eine Beschränkung der «ausländischen» Wohnbevölkerung auf 10 Prozent forderte und die 1970 nur knapp abgelehnt wurde, hätte zur Folge gehabt, dass rund 350 000 Bewohner:innen dieses Landes die Schweiz hätten verlassen müssen. Ausgenommen waren Menschen mit Saisonnierstatut. Die Initiative wollte also genau jenen prekären Status beibehalten, der in Mattmark für viele Menschen tödlich endete. Wie trägt diese Gleichzeitigkeit zum «nie endenden Trauma» des Saisonnierstatuts bei, wie Sie es in Ihrem Buch nennen?

Saisonniers waren von der Initiative ausgenommen, weil sie gar nicht zur Schweizer Bevölkerung gehörten. Sie wurden nicht als individuelle Personen angesehen, nur die Arbeitgeber kannten ihre Namen, weil sie offiziell gar nicht in der Schweiz wohnten. So, wie es das «Touristenvisum» gab, gab es auch das «Saisonniervisum». Die Unterstützer der Schwarzenbach-Initiative wollten die Ausbeutung der Arbeitskraft ohne den Menschen mit seinen Menschenrechten. Darum widerspricht das Saisonnierstatut auch der Europäischen Menschenrechtskonvention. Heute wird mit der Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» die Wiedereinführung des Saisonnierstatuts implizit erwogen. Das heisst, dass die Arbeitskräfte wohl gebraucht werden, ihnen aber gleichzeitig das Recht abgesprochen wird, sich langfristig hier aufzuhalten und ihre Familie nachzuziehen.

Die Debatte um das Frauenstimmrecht fand zeitgleich mit der Schwarzenbach-Initiative statt. Gibt es Parallelen?

Bei beiden Debatten spielt eine patriarchale Kultur mit, bei der das «Andere» abgelehnt wird: die Frauen, nach Simone de Beauvoir das «andere Geschlecht», wie auch die Zugezogenen. Die Debatten stehen für das Festhalten der Schweizer Männer an den eigenen Privilegien. Die mystifizierende Vorstellung von der Schweiz als ältester Demokratie, zu der weder Frauen noch Zugezogene Zugang haben, fliesst da natürlich mit ein.

In Italien besteht eine aktive Erinnerungskultur in Bezug auf Mattmark: Es gibt Gedenkorte, in Belluno wurde als Reaktion auf die Katastrophe die Associazione Bellunesi nel Mondo gegründet, die sich bis heute aktiv an der Erinnerung beteiligt. Obwohl Mattmark laut Rémi Baudouï, Sandro Cattacin und Toni Ricciardi das «schlimmste Unglück in der Schweizer Geschichte» darstellt, fehlt in der Schweiz eine vergleichbare Erinnerungskultur. Weshalb?

In der Schweizer Fortschrittsgeschichte ist Mattmark ein Kommazeichen. Für Italiener:innen ist Mattmark präsent, weil es nicht die einzige Katastrophe in ihrer Migrationsgeschichte ist. [Im 19. Jahrhundert starben am Bau des Gotthardtunnels offiziell 119 Arbeiter, die Dunkelziffer ist weitaus höher. 1956 starben bei einem Grubenunglück im belgischen Marcinelle 262 Mineure. Auch in diesem Fall kamen die Arbeiter mehrheitlich aus Italien, Anm. d. Red.] Italiener:innen sind davon gezeichnet, dass sie die Kosten dieser Katastrophen tragen. Zum sechzigsten Gedenktag in Mattmark war kein einziger Vertreter der offiziellen Schweiz anwesend.

Bereits heute sind schon viele Zeitzeug:innen verstorben. Wie verändert das die Erinnerung an Mattmark?

Die Erinnerung an Mattmark verschwindet, wenn nicht im öffentlichen Raum daran erinnert wird. Ausserhalb von Mattmark gibt es in der Schweiz kein Denkmal. Migration als Teil der Schweizer Geschichte wird nicht im öffentlichen Raum sichtbar, geschweige denn zelebriert. Wir würdigen Tell, Ingenieure wie Alfred Escher. Es wäre mein grösster Traum, dass es einen Migrant:innenstreik gibt. Dann würde an einem Tag wirklich gar nichts mehr gehen.

Elisabeth Joris ist freischaffende Historikerin. Sie hat zahlreiche Beiträge zur Frauen- und Geschlechtergeschichte veröffentlicht, zu Aspekten der Migration, zur 68er- und zur Gewerkschaftsbewegung. Seit Längerem beschäftigt sie sich mit dem Bau von Infrastrukturprojekten wie dem Tunnelbau und der Errichtung von Staudämmen.

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