«Soll Applaus besteuert werden?»

Unsere Kulturfragen sind wieder da! In der Januarausgabe schauen wir mit Kulturmenschen zurück auf Themen, die das Kulturjahr 2017 geprägt haben. Den Treuhänder Peter Bühler fragten wir, ob Applaus besteuert werden soll. Die Frage wurde von Kantonsrat Reto Wyss’ Aussage «der Lohn des Künstlers ist der Applaus» inspiriert. Hier publizieren wir Bühlers komplette Antwort, die im Magazin in gekürzter Form abgedruckt wurde.

 

Was für eine Frage!

Regierungsrat Reto Wyss hat die Antwort in seiner unlängst gemachten Aussage «der Lohn des Künstlers ist der Applaus» bereits selber gegeben. Wenn Applaus Lohn ist, dann wird Applaus auch besteuert, denn Lohn wird immer besteuert. Ohne wenn und aber! Insbesondere Paragraph 30 1a. des Luzerner Steuergesetzes lässt keine Fragen und keinen Spielraum zu.

§ 23

Allgemeines

1

Der Einkommenssteuer unterliegen alle wiederkehrenden und einmaligen Einkünfte.

2

Als Einkommen gelten auch Naturalbezüge jeder Art, insbesondere freie Verpflegung und Unterkunft sowie der Wert selbstverbrauchter Erzeugnisse und Waren des eigenen Betriebes; sie werden nach ihrem Marktwert bemessen.

§ 30

Übrige Einkünfte

1

Steuerbar sind auch

a.

alle anderen Einkünfte, die an die Stelle des Einkommens aus Erwerbstätigkeit treten

Die Frage ist nicht, «soll» Applaus besteuert werden. Es bedarf gar keiner Frage, sondern es bedarf nur der unverzüglichen Umsetzung. Hat da wer geschlampt?

Also, lieber Regierungsrat Reto Wyss, sofort an die Einführung der Applaussteuer unter Zuhilfenahme allen fachmännischen Wissens ihrer Sparmitstreiter im Gremium.

Die Kulturschaffenden werden es ihnen danken. Die Einführung einer Applaussteuer würde das Selbstwertgefühl der Kulturschaffenden enorm steigern.

Kulturschaffende, die heute zum Teil ohne Gage, Löhne, Erlöse, Aufträge, Kulturförderung, Stipendien etc. ihre Existenz bestreiten müssen, fragen sich immer öfters, wie sie, ohne schlechtes Gewissen und trotzdem erhobenen Hauptes, öffentliche Einrichtungen wie Toiletten, Strassen und Trottoirs, Parkanlagen, Schulen, Museen, Theater usw. besuchen und benutzen dürfen.

Eine Applaussteuer ist DIE Lösung. Um sich als gleichwertige steuerzahlende Bürgerinnen und Bürger zu fühlen und als solche behandelt zu werden, dem Schmarotzertum enthoben, ist es den Kulturschaffenden wichtig, möglichst viel Applaus zu erhalten. Die sinkende Steuerleistung aus Geldbezahlung wird so mit Applaus und der daraus folgenden Steuererhebung kompensiert. Der Würde ist genügend getan.

Selbstverständlich ist bei der Einführung der Applaussteuer darauf zu achten, dass keine Applaussteuerhinterziehung oder kein Applaussteuerbetrug möglich sind (Schlupflöcher, Applaushinterziehung, Schwarzapplaus, Manipulation zur Minderung des Applauses, vor leeren Rängen spielen ...).

Eine Applauspauschalbesteuerung für grössere Darbietende von Kultur soll aber im Sinne der möglichst schlanken Administration geprüft werden.

Das Einsetzen von Mitteln zur Steigerung des Applauses wie Verteilen von Freikarten, Manipulation am Applausmesser, Applausstimulation gelten nicht als Applaussteuerbetrug oder Applaussteuerhinterziehung. Das Selbstwertgefühl der Kulturschaffenden und der Applaussteuerbetrag sollen auf keinen Fall geschmälert werden.

Die Einführung der Applaussteuer öffnet weiteren möglichen Steuern Tür und Tor. Paradiesische Zustände für den Säckelmeister: Integrationserfolgssteuer im Asylwesen, Notenerfolgssteuer für Schülerinnen und Schüler, Studienabschlusssteuer für Studierende, Fallaufklärungssteuer im Kriminalpolizeiwesen und last but not least Wählerinnen- und Wählersteuer für Politikerinnen und Politiker. Hier müsste aber die Auslegung was Wählerinnen- und Wählerstimmenbetrug oder Wählerinnen- und Wählerstimmenhinterziehung ist, anders definiert werden.

Peter Bühler, Treuhänder

 

Weitere Kulturfragen und –antworten lesen Sie in der Januar-Ausgabe von «041 – Das Kulturmagazin».